Ein Mietvertrag auf dem ein Schluessel und ein Stift liegen

Wohnraummietrecht

Gerade der Bereich des Mietrechts ist in den vergangenen Jahren durch neue Gesetzgebung und die Rechtsprechung für den Laien hoch problematisch geworden. Unbefristete Wohnraummietverträge behalten für die Dauer des Mietverhältnisses, also teilweise für Jahrzehnte, ihre Gültigkeit; um so wichtiger ist es, bereits bei der Gestaltung und Abfassung des Mietvertrages sicherzustellen, dass die vereinbarten Klauseln auch einer gerichtlichen Überprüfung in der Zukunft standhalten und sich nicht als unwirksam erweisen.

Gewerberaummietrecht / Pachtrecht

Da gewerbliche Mietverträge in der Regel für einen genau bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden, können sich Fehler oder Fehleinschätzungen bei Vertragsabschluss als fatal erweisen. Lange oder kurze Vertragslaufzeiten, mit oder ohne Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses, der Ausschluss von Sonderkündigungsrechten, die Möglichkeit von Mieterhöhungen, etc. sollten bei Abschluss eines Mietvertrages erwogen und dann wirksam vereinbart werden.

Auch die Verwendung von Formularverträgen birgt diverse Risiken, Formulare sind teilweise nicht auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, weiterhin können durch Hinzufügen oder unterlassenes Streichen von sich widersprechenden Klauseln Vereinbarungen unwirksam werden.

Ich vertrete und berate Sie in allen mietrechtlichen Angelegenheiten,
wie z. B.

  • Gestaltung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen
  • Beratung und Vertretung über die Rechte bei Veränderungen der Miet- bzw. Pachtsache
  • Beratung und Vertretung bei Mängeln der Mietsache und Geltendmachung von Mietminderungs- und Zurückbehaltungsrechten
  • Überprüfung und Erstellung von:
  • – Kündigungen
  • – Mieterhöhungen
  • – Betriebskostenabrechnungen
  • – Modernisierungsankündigungen
  • – Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen