Das Recht des Wohnungseigentums bietet sowohl für Wohnungseigentümer als auch Verwalter mancherlei Unwägbarkeiten.
Insbesondere bei Erwerb einer Eigentumswohnung sollte der Erwerber sich über seine Rechte und die Verpflichtungen, die er eingeht, genau informieren. Meine diesbezügliche Beratung umfasst nicht nur die rechtliche Überprüfung des Kaufvertrages, sondern auch die Einbeziehung und Prüfung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.
Ich bin auch in den Bereichen Modernisierung und Sanierung, Überprüfung von Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen, Wohngeld, Betriebskosten, Anfechtung von WEG-Beschlüssen etc. für Sie tätig.