Balkonfenster eines herrschaftlichen Altbaus

Das Recht des Wohnungseigentums bietet sowohl für Wohnungseigentümer als auch Verwalter mancherlei Unwägbarkeiten.

Insbesondere bei Erwerb einer Eigentumswohnung sollte der Erwerber sich über seine Rechte und die Verpflichtungen, die er eingeht, genau informieren. Meine diesbezügliche Beratung umfasst nicht nur die rechtliche Überprüfung des Kaufvertrages, sondern auch die Einbeziehung und Prüfung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Ich bin auch in den Bereichen Modernisierung und Sanierung, Überprüfung von Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen, Wohngeld, Betriebskosten, Anfechtung von WEG-Beschlüssen etc. für Sie tätig.

Ich vertrete und berate Sie in allen Bereichen des Wohnungs-eigentumsrechts, wie z. B. bei

  • Überprüfung:
  • – Kaufverträgen
  • – Gemeinschaftsordnung
  • – Teilungserklärungen
  • – Jahresabrechnungen

  • Fragen zu WEG-Versammlungen
  • Anfechtung und Durchführung von WEG-Beschlüssen
  • Fragen zur Einordnung von Gebäudeteilen in Sondereigentum/ Gemeinschaftseigentum und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten
  • Fragen zu Wohngeld und Wohngeldabrechnungen